Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Richtwerte auf Basis des JVEG (§ 11) und marktüblicher Pauschalen. Der Endpreis hängt von Sprache, Umfang, Beglaubigung und Formatierung ab. Die Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte, kein Angebot.
So setzt sich der Preis zusammen
JVEG-Satz je Normzeile
Nach § 11 JVEG werden 1,95 € je 55 Zeichen bei editierbarer elektronischer Vorlage berechnet und 2,15 € bei nicht editierbarer Vorlage (Scan oder Papier), jeweils zzgl. 19 % USt. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Beglaubigungszuschlag
Für die Beglaubigung kommt ein Zuschlag von 5 € je Auftrag hinzu, dazu 2 € je Mehrausfertigung. Der Zuschlag deckt Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Pauschalen für Urkunden
Auf dem Privatmarkt werden Standard-Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden häufig pauschal ab 45 bis 70 € angeboten, Zeugnisse und Diplome je nach Umfang ab 55 bis 90 €.
Privatmarkt-Zeilenpreise
Außerhalb des JVEG kalkulieren viele Übersetzer pro Dokument oder Normzeile, üblich sind etwa 1,40 bis 2,10 € je Normzeile. Ein individuelles Angebot lohnt sich, gerade bei größeren Aufträgen.
Grundlage: § 11 JVEG. Der JVEG-Satz gilt streng genommen für gerichtlich veranlasste Übersetzungen; auf dem Privatmarkt sind Preise frei verhandelbar. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte, kein Angebot und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wovon hängt der Preis ab?+
Vor allem von Sprache, Umfang (Zeichen- bzw. Zeilenzahl), Beglaubigung, Formatierung und ob die Vorlage editierbar ist. Seltene Sprachen und Eildienste können teurer sein.
Was ist eine Normzeile?+
Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Nach ihr wird der Umfang einer Übersetzung häufig abgerechnet, insbesondere im Rahmen des JVEG.
Warum ist ein Scan teurer als eine Word-Datei?+
Nach § 11 JVEG gilt für nicht editierbare Vorlagen wie Scans oder Papier ein höherer Satz (2,15 statt 1,95 Euro je 55 Zeichen), weil die Bearbeitung aufwendiger ist.
Sind das verbindliche Preise?+
Nein. Es handelt sich um unverbindliche Orientierungswerte. Der JVEG-Satz gilt streng genommen für gerichtlich veranlasste Übersetzungen. Auf dem Privatmarkt kalkulieren Übersetzer oft pauschal oder pro Normzeile (etwa 1,40 bis 2,10 Euro).
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