Wer amtliche Dokumente in einer anderen Sprache vorlegen muss, kommt an einer beglaubigten Übersetzung meist nicht vorbei. Doch wann genau wird eine solche Beglaubigung verlangt, wer darf sie anfertigen und worauf ist bei der Anerkennung im In- und Ausland zu achten? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.
Typische Anlässe für eine beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann gebraucht, wenn eine Behörde oder Institution sicher sein muss, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Original übereinstimmt. Häufige Anlässe sind:
- Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
- Zeugnisse und Diplome für Bewerbungen oder Studienzulassungen
- Führerscheine bei der Umschreibung im Ausland
- Verträge, Gerichtsunterlagen und andere amtliche Dokumente
Typische Stellen, die solche Übersetzungen verlangen, sind Standesämter, Gerichte, Hochschulen, Ausländerbehörden und weitere öffentliche Einrichtungen.
Wer eine Beglaubigung anfertigen darf
Nicht jede Übersetzerin und nicht jeder Übersetzer darf eine Beglaubigung ausstellen. Dieses Recht haben ausschließlich Personen, die von einem Gericht öffentlich bestellt und beeidigt beziehungsweise ermächtigt wurden. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema beeidigt, ermächtigt und vereidigt.
Beglaubigungsvermerk und Stempel
Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie an einem Beglaubigungsvermerk am Ende des Dokuments. Darin bestätigt die übersetzende Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung. Ergänzt wird der Vermerk üblicherweise durch Datum, Unterschrift und einen Stempel. Erst diese Bestandteile machen aus einer gewöhnlichen Übersetzung ein amtlich verwertbares Dokument.
Original, Kopie oder Scan
Eine häufige Frage betrifft die Vorlage: Muss das Original beigelegt werden oder genügt eine Kopie? Das hängt von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab. Im Beglaubigungsvermerk wird in der Regel angegeben, ob die Übersetzung auf Grundlage eines Originals, einer beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie beziehungsweise eines Scans angefertigt wurde. Klären Sie deshalb vorab mit der Behörde, welche Form der Vorlage verlangt wird, um Verzögerungen zu vermeiden.
Anerkennung im In- und Ausland
Innerhalb Deutschlands werden Übersetzungen anerkannter beeidigter Übersetzer in der Regel problemlos akzeptiert. Für die Verwendung im Ausland kann jedoch ein zusätzlicher Nachweis der Echtheit erforderlich sein:
- Apostille: Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt oft eine Apostille als vereinfachte Beglaubigung.
- Legalisation: Für andere Länder kann eine Legalisation über die jeweilige Auslandsvertretung nötig sein.
Ob und in welcher Form ein solcher Zusatzschritt gebraucht wird, hängt vom Zielland und vom Dokument ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der empfangenden Stelle.
Eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als eine sprachliche Übertragung. Sie ist ein amtlich verwertbares Dokument mit rechtlicher Wirkung.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, lohnt es sich, den Verwendungszweck genau zu benennen. So lässt sich die passende Form wählen und unnötiger Aufwand vermeiden. Eine Übersicht zu den anfallenden Gebühren finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten.