Beglaubigung

Beeidigt, ermächtigt, vereidigt: Was die Begriffe bedeuten

02. Februar 2026·5 Min. Lesezeit

Wer eine Übersetzung für Behörden oder Gerichte braucht, stößt schnell auf verschiedene Begriffe: beeidigt, ermächtigt, vereidigt oder öffentlich bestellt. Diese Bezeichnungen sorgen oft für Verwirrung. Dabei meinen sie im Kern dasselbe, unterscheiden sich aber je nach Bundesland und je nach Tätigkeit. Dieser Ratgeber schafft Klarheit.

Was die Begriffe gemeinsam haben

Allen Bezeichnungen liegt eine gerichtliche Zulassung zugrunde. Eine Übersetzerin oder ein Übersetzer legt vor einem Gericht einen Eid ab beziehungsweise wird ermächtigt und darf dann Übersetzungen anfertigen, die von Behörden anerkannt werden. Die Qualifikation wird geprüft, bevor diese Berechtigung erteilt wird. Im Kern geht es also immer um dieselbe Sache: eine gerichtlich anerkannte Berechtigung, amtlich verwertbare Übersetzungen zu liefern.

Unterschiede je nach Bundesland und Tätigkeit

Weil das Justizwesen in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die verwendeten Begriffe von Bundesland zu Bundesland. Grob lassen sich einige Tendenzen erkennen:

  • Ermächtigt: Dieser Begriff wird häufig für Übersetzer verwendet, also für Personen, die schriftliche Texte übertragen.
  • Beeidigt oder vereidigt: Diese Bezeichnungen finden sich oft im Zusammenhang mit Dolmetschern, die mündlich übertragen.
  • Öffentlich bestellt: Ein weiterer gebräuchlicher Begriff, der die amtliche Bestellung durch das Gericht betont.

In der Praxis werden diese Begriffe je nach Region unterschiedlich kombiniert. Entscheidend ist nicht das genaue Wort, sondern die dahinterstehende gerichtliche Zulassung.

Zuständigkeit der Gerichte

Für die Bestellung und Beeidigung sind in der Regel die Landgerichte oder Oberlandesgerichte zuständig. Sie prüfen die fachliche und persönliche Eignung und nehmen die Beeidigung oder Ermächtigung vor. Wer eine Berechtigung besitzt, ist damit gerichtlich als qualifiziert anerkannt.

Wie Sie qualifizierte Fachleute finden

Um eine geeignete Übersetzerin oder einen geeigneten Dolmetscher zu finden, gibt es verlässliche Anlaufstellen:

  • justiz-dolmetscher.de: Diese bundesweite Datenbank listet gerichtlich zugelassene Dolmetscher und Übersetzer und lässt sich nach Sprache und Ort durchsuchen.
  • BDÜ-Verzeichnis: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer führt ein Verzeichnis seiner Mitglieder.

Über diese Quellen können Sie prüfen, ob eine Person tatsächlich gerichtlich zugelassen ist und für die benötigte Sprachkombination in Frage kommt.

Die Qualifikation prüfen

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sollten Sie die Berechtigung im Zweifel kurz überprüfen. Fragen Sie nach, bei welchem Gericht die Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt ist, und nutzen Sie die genannten Verzeichnisse zur Kontrolle. Eine seriöse Fachkraft wird Ihnen diese Angaben ohne Weiteres nennen.

Ob beeidigt, ermächtigt oder vereidigt: Ausschlaggebend ist stets die gerichtliche Zulassung, nicht die regionale Wortwahl.

Für schriftliche Dokumente, die eine Beglaubigung benötigen, führt der Weg über eine beglaubigte Übersetzung. Geht es dagegen um mündliche Situationen, etwa vor Gericht oder beim Notar, ist das Dolmetschen die passende Leistung. Eine Übersicht qualifizierter Fachleute finden Sie in unserem Verzeichnis der Übersetzer.

Passenden Übersetzer gesucht?

Vergleichen Sie beeidigte Übersetzer im Rhein-Neckar-Kreis - kostenlos und unverbindlich.

Übersetzer finden

Weitere Ratgeber