Wer Angebote für eine Übersetzung einholt, stößt schnell auf unterschiedliche Abrechnungseinheiten: Der eine Anbieter nennt einen Zeilenpreis, der nächste rechnet nach Wörtern, ein dritter bietet einen Seitenpreis an. Solange die Bezugsgröße unklar bleibt, sind diese Zahlen nicht vergleichbar. Hinzu kommt die Frage, ob der Ausgangstext oder der fertige Zieltext gezählt wird, was den Endbetrag spürbar verschieben kann. Dieser Beitrag erklärt die gängigen Einheiten, ihre Berechnungslogik und die Rolle des JVEG als Orientierungsrahmen. Die verwendeten Rechenbeispiele zeigen ausschließlich die Methodik und stellen keine Preisangaben dar.
Die Normzeile als klassische Einheit
Im deutschsprachigen Raum ist die Normzeile die traditionelle Abrechnungseinheit für Übersetzungen. Sie umfasst in der verbreiteten Definition 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen. Der Begriff Anschlag stammt aus der Schreibmaschinenzeit und meint jedes Zeichen, also Buchstaben, Ziffern, Satzzeichen und Leerzeichen. Da Leerzeichen mitgezählt werden, entspricht eine Normzeile nicht der optischen Zeile im Dokument, sondern einer rechnerischen Größe.
Die Berechnung ist einfach: Die Gesamtzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen wird durch 55 geteilt. Ein Text mit 11.000 Zeichen entspricht damit 200 Normzeilen. Textverarbeitungsprogramme liefern die Zeichenzahl über die Wortzählfunktion, wobei ausdrücklich die Variante mit Leerzeichen gewählt werden muss. Manche Anbieter rechnen mit abweichenden Definitionen, etwa 50 oder 53 Anschlägen. Das ist zulässig, macht Angebote aber nur vergleichbar, wenn die zugrunde gelegte Zeilenlänge ausdrücklich genannt wird.
Wortpreis und Seitenpreis
Der Wortpreis stammt aus dem internationalen Markt und ist bei Aufträgen mit englischsprachiger Beteiligung verbreitet. Er ist leicht zu ermitteln und wirkt transparent, hat aber eine sprachliche Tücke: Deutsche Komposita bündeln viel Inhalt in einem einzigen Wort. Ein deutscher Text mit 1.000 Wörtern enthält oft deutlich mehr Zeichen als ein englischer Text gleicher Wortzahl. Wortpreise sind daher nur innerhalb derselben Sprachrichtung wirklich aussagekräftig.
Der Seitenpreis ist bei standardisierten Urkunden üblich, etwa bei Geburts- oder Heiratsurkunden, deren Umfang sich kaum unterscheidet. Er ist praktisch, solange klar definiert ist, was eine Seite umfasst. Ohne diese Definition kann eine dicht bedruckte Seite mit Tabellen dasselbe kosten wie eine halb leere Urkunde. Bei standardisierten Dokumenten im Rahmen einer beglaubigten Übersetzung ist der Seitenpreis dennoch oft die pragmatischste Lösung.
Ausgangstext oder Zieltext zählen
Ein zentraler Unterschied betrifft den Zählzeitpunkt. Wird der Ausgangstext gezählt, steht der Preis vor Auftragsbeginn fest und ist planbar. Wird der Zieltext gezählt, ergibt sich der endgültige Betrag erst nach Fertigstellung. Das ist dann üblich, wenn der Ausgangstext nicht maschinell auswertbar ist, etwa bei Scans, Faxkopien oder handschriftlichen Dokumenten.
Die Zählweise ist keine Formalie, weil Sprachen unterschiedlich viel Raum brauchen. Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche werden häufig länger, Übersetzungen in die Gegenrichtung häufig kürzer. Der prozentuale Unterschied schwankt je nach Textsorte und Sprachpaar. Deshalb gilt:
- Zählung nach Ausgangstext: Preis vorab bekannt, gut für Budgetplanung
- Zählung nach Zieltext: Preis erst nach Lieferung exakt, dafür bei unlesbaren Vorlagen realistisch
- Bei Zieltextzählung sinnvoll: eine verbindliche Obergrenze vereinbaren
Wer beide Modelle nebeneinander vorliegen hat, sollte vor der Entscheidung den Ratgeber zum Vergleichen von Angeboten heranziehen.
Die Rolle des JVEG
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG, regelt die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, die für Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden tätig werden. Es gilt unmittelbar nur in diesem Justizkontext. Weil es dort aber eine allgemein anerkannte Bezugsgröße darstellt, dient es vielen Übersetzern auch im privatwirtschaftlichen Bereich als Orientierung.
Das JVEG knüpft die Vergütung von Übersetzungen an die Zeile und unterscheidet unter anderem danach, ob der Text in elektronisch bearbeitbarer Form vorliegt oder ob die Übersetzung wegen besonderer Fachlichkeit oder erschwerter Lesbarkeit erhöhten Aufwand verursacht. Für Dolmetscher sieht das Gesetz eine Vergütung nach Stunden vor. Die konkreten Sätze werden vom Gesetzgeber angepasst, weshalb im privaten Auftragsverhältnis stets die individuelle Vereinbarung maßgeblich ist. Im freien Markt besteht Vertragsfreiheit: Preise oberhalb oder unterhalb des Justizniveaus sind zulässig und ergeben sich aus Nachfrage, Spezialisierung und Verfügbarkeit.
Das JVEG ist kein Preisverzeichnis für den privaten Markt, sondern ein Vergütungsrahmen für Justizaufträge, an dem sich viele Übersetzer bei der eigenen Kalkulation orientieren.
Rechenbeispiel als Methodik
Ein Beispiel verdeutlicht die Umrechnung zwischen den Einheiten, ohne einen Preis zu nennen. Angenommen, ein Vertrag umfasst 16.500 Zeichen inklusive Leerzeichen. Geteilt durch 55 ergibt das 300 Normzeilen. Enthält derselbe Text etwa 2.300 Wörter, entspricht eine Normzeile in diesem konkreten Fall rund 7,7 Wörtern. Wer nun einen Zeilenpreis und einen Wortpreis vergleichen möchte, multipliziert den Wortpreis mit diesem Faktor und erhält einen vergleichbaren Zeilenwert. Der Faktor ist textabhängig und muss für jedes Dokument neu ermittelt werden, taugt also nicht als Faustregel über verschiedene Aufträge hinweg.
Für die Praxis heißt das: Zeichenzahl mit Leerzeichen ermitteln, durch die vom Anbieter genannte Zeilenlänge teilen, mit dem Zeilenpreis multiplizieren, anschließend Beglaubigungspauschale, Ausfertigungen, Versand und Umsatzsteuer ergänzen. Eine Einordnung der übrigen Kostenbestandteile bietet der Beitrag Was kostet eine beglaubigte Übersetzung sowie die allgemeine Kostenübersicht.
Abrechnung bei Sonderfällen
Nicht jeder Auftrag lässt sich sinnvoll nach Zeilen abrechnen. Bei stark grafiklastigen Unterlagen, etwa bei technischen Übersetzungen mit Zeichnungen, Beschriftungen und Stücklisten, kommt häufig ein Stundensatz für die Aufbereitung hinzu. Bei der Website-Lokalisierung spielen Wiederholungen, Textbausteine und die technische Einbindung eine Rolle, weshalb dort oft Projektpreise vereinbart werden. Beim Dolmetschen ist die Zeit die natürliche Bezugsgröße, ergänzt um Vorbereitung, Anfahrt und Ausfallregelungen. In all diesen Fällen ersetzt eine klare schriftliche Beschreibung des Leistungsumfangs die Vergleichbarkeit, die eine einheitliche Einheit sonst herstellen würde.
Praktische Konsequenzen für die Anfrage
Um brauchbare und vergleichbare Angebote zu erhalten, sollte die Anfrage die Zeichenzahl inklusive Leerzeichen enthalten oder das Dokument selbst beifügen, die Sprachrichtung nennen, die gewünschte Frist angeben und klären, ob eine Beglaubigung erforderlich ist. Fragen Sie ausdrücklich nach der Zeilendefinition und danach, ob nach Ausgangs- oder Zieltext gezählt wird. Diese beiden Angaben entscheiden darüber, ob sich zwei Zahlen überhaupt gegenüberstellen lassen. Passende Fachkräfte finden Sie über das Übersetzerverzeichnis oder regional, etwa in Frankfurt oder Heidelberg.