Ein im Ausland erworbener Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss gilt in Deutschland nicht automatisch. Ob und wie er anerkannt wird, hängt davon ab, wofür Sie ihn brauchen: für eine Hochschulbewerbung, für die Ausübung eines reglementierten Berufs oder schlicht als Nachweis gegenüber einem Arbeitgeber. Diese drei Wege führen zu unterschiedlichen Stellen, unterschiedlichen Verfahren und unterschiedlichen Anforderungen an Übersetzungen. Dieser Ratgeber sortiert die Begriffe und beschreibt den üblichen Ablauf. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle, die über Ihren Fall entscheidet.
Zuerst klären: wofür brauchen Sie die Anerkennung?
Der häufigste Fehler ist, ein Verfahren zu starten, das die falsche Frage beantwortet. Grob lassen sich drei Zwecke unterscheiden:
- Hochschulzugang: Sie möchten in Deutschland studieren und brauchen eine Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Vorstudiums
- Berufsausübung: Sie möchten in einem reglementierten Beruf arbeiten, etwa in Gesundheitsberufen, im Lehramt oder in bestimmten technischen Berufen
- Arbeitsmarkt allgemein: Sie möchten Ihren Abschluss gegenüber Arbeitgebern oder Behörden nachvollziehbar einordnen lassen
Für den ersten Zweck sind meist Hochschulen und ihre Bewerbungsstellen zuständig, für den zweiten die jeweils zuständige Berufskammer oder Landesbehörde, für den dritten häufig die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
anabin: die Datenbank zur Vorabklärung
Die Informationsdatenbank anabin führt Informationen zu ausländischen Bildungseinrichtungen und Abschlüssen. Sie ist kein Bescheid, aber ein sinnvoller erster Schritt: Dort lässt sich in vielen Fällen nachvollziehen, wie eine Hochschule eingestuft ist und wie ein Abschluss grundsätzlich bewertet wird.
Zwei Punkte sind wichtig. Erstens: Institution und Abschluss werden getrennt geführt. Eine anerkannte Hochschule bedeutet nicht automatisch, dass jeder dort erworbene Abschluss gleichwertig ist. Zweitens: Nicht jede Einrichtung und nicht jeder Abschluss ist erfasst. Fehlende Einträge bedeuten keine Ablehnung, sondern nur, dass eine Einzelfallprüfung nötig wird.
Für die Recherche brauchen Sie die Bezeichnungen in Originalschreibweise. Eine Übersetzung hilft hier wenig, weil anabin nach den Originalbezeichnungen sortiert.
Die ZAB und die Zeugnisbewertung
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz stellt auf Antrag eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen aus. Dieses Dokument beschreibt den Abschluss, ordnet ihn ein und benennt, welchen deutschen Abschlüssen er vergleichbar ist.
Eine Zeugnisbewertung ist keine Berufszulassung. Sie ist eine Einordnung, die Arbeitgeber, Behörden und teils Hochschulen als Referenz nutzen. Für reglementierte Berufe ersetzt sie das eigentliche Anerkennungsverfahren nicht.
Das Verfahren dauert je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Monate. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerung, insbesondere fehlende Fächer- und Notenübersichten oder unvollständige Übersetzungen.
Akademische Bewertung ordnet einen Abschluss ein, berufliche Anerkennung erlaubt die Berufsausübung. Beides sind getrennte Verfahren mit getrennten Zuständigkeiten.
Akademische Bewertung und berufliche Anerkennung im Vergleich
Akademische Bewertung
Hier geht es um die Frage, wie ein Abschluss im deutschen Bildungssystem einzuordnen ist. Das betrifft Hochschulzugang, Zulassung zu weiterführenden Studiengängen und die allgemeine Vergleichbarkeit. Zuständig sind Hochschulen, Bewerbungsportale für internationale Studierende und die ZAB.
Berufliche Anerkennung
Hier wird geprüft, ob Ihre Qualifikation der deutschen Referenzqualifikation gleichwertig ist und ob Sie den Beruf ausüben dürfen. Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. Bei nicht reglementierten Berufen ist sie freiwillig, kann aber die Bewerbung erleichtern.
Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, sehen die Verfahren häufig Ausgleichsmaßnahmen vor, etwa Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab.
Welche Übersetzungen typischerweise verlangt werden
In beiden Verfahren sind fremdsprachige Unterlagen in der Regel mit einer beglaubigten Übersetzung einzureichen. Betroffen sind üblicherweise:
- Abschlusszeugnis oder Diplomurkunde
- Fächer- und Notenübersicht, Transcript of Records oder Diploma Supplement
- Hochschulzugangsberechtigung, also das Schulabschlusszeugnis
- Berufsurkunden, Approbationen oder Lizenzen bei reglementierten Berufen
- Nachweise über Berufserfahrung, sofern für das Verfahren relevant
- Namensänderungsnachweise, etwa Heiratsurkunden, wenn die Namen abweichen
Manche Stellen akzeptieren englischsprachige Originaldokumente ohne Übersetzung, andere nicht. Klären Sie das vorab, statt vorsorglich alles übersetzen zu lassen. Übersetzungen von Zeugnissen erfordern Sorgfalt bei Notensystemen, Fächerbezeichnungen und Studiendauer. Eine gute Übersetzung rechnet Noten nicht um, sondern gibt sie wieder und erläutert die Skala, wenn sie auf der Urkunde angegeben ist. Die Umrechnung ist Sache der bewertenden Stelle.
Ablauf in der Praxis
- Zweck klären und zuständige Stelle ermitteln
- anabin-Recherche zu Institution und Abschluss
- Unterlagenliste der zuständigen Stelle anfordern und genau lesen
- Originale beziehungsweise beglaubigte Kopien beschaffen, gegebenenfalls Apostille einholen
- Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen, inklusive Stempel und Rückseiten
- Antrag vollständig einreichen und Bearbeitungszeit einplanen
Ob eine Apostille nötig ist, hängt vom Ausstellungsstaat und von der prüfenden Stelle ab. Sie gehört in aller Regel auf das Original, nicht auf die Übersetzung; die Reihenfolge erklären wir im Ratgeber zu Apostille und Legalisation.
Hinweise für die Hochschulbewerbung
Bewerbungen internationaler Studierender laufen oft über zentrale Vorprüfungsstellen, die Unterlagen prüfen und an die Hochschulen weiterleiten. Diese Stellen arbeiten mit festen Fristen, die deutlich vor Semesterbeginn liegen. Wer die Frist verpasst, verliert in der Regel ein ganzes Semester.
Praktische Empfehlungen:
- Fristen rückwärts planen und mindestens zwei Monate Puffer für Übersetzungen und Beschaffung einrechnen
- Beglaubigte Kopien in ausreichender Zahl anfertigen lassen, da Unterlagen teils nicht zurückgesandt werden
- Sprachnachweise separat prüfen, sie sind kein Teil der Zeugnisbewertung
- Bei Studienortwechsel innerhalb Deutschlands die bereits vorhandene Bewertung wiederverwenden, statt neu zu beantragen
Kosten und Auswahl der Übersetzer
Die Verfahrensgebühren setzen die jeweiligen Stellen fest. Übersetzungskosten hängen vom Sprachpaar, vom Umfang und vom Formataufwand ab. Eine Fächerübersicht mit vielen Tabellen ist aufwendiger als eine einseitige Urkunde, weil das Layout nachgebildet werden muss. Eine grobe Orientierung geben unsere Kostenübersicht und der Beitrag Was kostet eine beglaubigte Übersetzung; der tatsächliche Preis ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Person in Deutschland beeidigt oder ermächtigt ist und Erfahrung mit Bildungsdokumenten hat. Fachlich verwandte Bereiche sind je nach Abschluss die juristische Übersetzung und bei Gesundheitsberufen die medizinische Übersetzung. Passende Anbieter finden Sie in unserem Verzeichnis, regional etwa in Heidelberg, Mannheim oder Berlin.
Häufige Rückläufer
- Nur die Urkunde eingereicht, ohne die zugehörige Fächer- und Notenübersicht
- Rückseiten und Anlagen nicht mitübersetzt
- Namensabweichungen zwischen Pass und Zeugnis nicht durch Nachweis belegt
- Übersetzungen aus dem Herkunftsland, die die deutsche Stelle nicht akzeptiert
- Verfahren gestartet, das den falschen Zweck erfüllt, etwa Zeugnisbewertung statt Berufsanerkennung
Fast alle diese Punkte lassen sich durch eine Rückfrage vorab vermeiden. Nehmen Sie sich die Unterlagenliste der zuständigen Stelle vor, haken Sie Position für Position ab und klären Sie offene Punkte schriftlich, bevor Sie Übersetzungen beauftragen.