Ein Einbürgerungsantrag ist ein Verfahren mit vielen Nachweisen. Neben Identität und Aufenthaltsstatus prüft die Einbürgerungsbehörde in der Regel Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Vorstrafenfreiheit und die persönlichen Verhältnisse. Ein erheblicher Teil der dafür nötigen Dokumente stammt aus dem Herkunftsstaat und muss übersetzt werden. Dieser Ratgeber beschreibt, welche Unterlagen typischerweise betroffen sind, welche Anforderungen an die Beglaubigung gestellt werden und in welcher Reihenfolge Sie sinnvoll vorgehen. Da Zuständigkeiten und Anforderungen je nach Bundesland und Behörde variieren, ist die Unterlagenliste Ihrer zuständigen Stelle immer maßgeblich.
Wer zuständig ist und warum das wichtig ist
Für die Einbürgerung sind in der Regel die Einbürgerungsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte oder der Länder zuständig. Welche Stelle das konkret ist und wie sie organisiert ist, unterscheidet sich erheblich. Ebenso unterscheiden sich Antragsformulare, Checklisten und die Praxis bei Übersetzungen.
Das hat eine praktische Konsequenz: Allgemeine Listen aus dem Internet oder Erfahrungsberichte aus anderen Städten sind bestenfalls Orientierung. Fordern Sie die Unterlagenliste Ihrer Behörde an und arbeiten Sie ausschließlich damit.
Welche Dokumente typischerweise übersetzt werden
Fremdsprachige Urkunden sind in der Regel mit einer beglaubigten Übersetzung einzureichen. Häufig betroffen sind:
- Geburtsurkunde, meist als aktuelle Ausfertigung oder beglaubigte Registerabschrift
- Heiratsurkunde, bei geschiedenen Ehen zusätzlich das Scheidungsurteil
- Geburtsurkunden der Kinder, wenn diese mit eingebürgert werden sollen
- Nachweise über Namensänderungen
- Reisepass und gegebenenfalls Personalstandsdokumente des Herkunftsstaates
- Führungszeugnis oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat, sofern verlangt
- Nachweise über die bisherige Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls über deren Aufgabe
- Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, wenn sie für den Nachweis von Sprachkenntnissen oder Integration relevant sind
Nicht jede Behörde verlangt alles. Insbesondere bei Zeugnissen wird oft nur das verlangt, was für den konkreten Nachweis nötig ist. Vorsorglich alles übersetzen zu lassen ist teuer und selten sinnvoll.
Anforderungen an die Beglaubigung
Übliche Anforderungen an eine akzeptierte Übersetzung sind:
- Anfertigung durch eine in Deutschland gerichtlich beeidigte oder ermächtigte Person
- Bestätigungsvermerk über Vollständigkeit und Richtigkeit, mit Unterschrift und Stempel
- Vollständigkeit einschließlich Stempeln, Siegeln, Randvermerken, Rückseiten und Apostille
- Eindeutige Zuordnung zum Ausgangsdokument, meist durch feste Verbindung mit einer Kopie
- Transliteration von Namen nach den einschlägigen Normen bei nichtlateinischen Schriften
Übersetzungen, die im Herkunftsland angefertigt wurden, werden von deutschen Behörden häufig nicht akzeptiert, auch wenn sie dort amtlich beglaubigt sind. Das ist einer der häufigsten Gründe für Rückläufer. Was die verschiedenen Berufsbezeichnungen bedeuten und warum sie je nach Bundesland abweichen, erläutert unser Beitrag zu beeidigt, ermächtigt und vereidigt. Zu den Anerkennungskriterien insgesamt siehe den Ratgeber zur Anerkennung beglaubigter Übersetzungen.
Eine im Ausland beglaubigte Übersetzung ist in Deutschland oft wertlos. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Behörde eine in Deutschland beeidigte Person verlangt.
Apostille und Echtheitsnachweis
Neben der Übersetzung verlangen viele Behörden einen Echtheitsnachweis für die ausländischen Urkunden. Je nach Herkunftsstaat kommt eine Apostille, eine Legalisation oder ein Urkundenüberprüfungsverfahren über die deutsche Auslandsvertretung in Betracht. Letzteres wird bei Staaten angewandt, deren Urkundenwesen als unzuverlässig eingestuft wird, und kann sich über Monate ziehen.
Für die Reihenfolge gilt der gleiche Grundsatz wie in anderen Urkundenverfahren: Die Apostille wird in der Regel im Ausstellungsstaat auf das Original gesetzt, die Übersetzung erfolgt danach in Deutschland und umfasst den Apostillentext. Wer zuerst übersetzen lässt, zahlt die Nachübersetzung. Details im Ratgeber zu Apostille und Legalisation.
Sinnvolle Reihenfolge der Behördenschritte
Ein bewährter Ablauf sieht so aus:
- Beratungstermin oder schriftliche Anfrage bei der Einbürgerungsbehörde, Unterlagenliste anfordern
- Vorhandene Dokumente sichten und prüfen, welche fehlen oder veraltet sind
- Fehlende Urkunden im Herkunftsstaat beschaffen, dabei Ausstellungsdatum beachten
- Apostille oder Legalisation im Ausstellungsstaat einholen
- Sprachnachweis und gegebenenfalls Einbürgerungstest absolvieren, diese laufen unabhängig und parallel
- Erst danach beglaubigte Übersetzungen beauftragen
- Antrag vollständig einreichen und auf Rückfragen zeitnah reagieren
Der wichtigste Punkt ist, dass die Übersetzung ans Ende der Dokumentenkette gehört. Jede Änderung am Original, ob Neuausstellung, Apostille oder Nachtrag, macht eine bereits angefertigte Übersetzung unvollständig.
Häufige Rückläufer und wie Sie sie vermeiden
Unvollständige Übersetzungen
Fehlen Rückseiten, Randvermerke oder der Apostillentext, gilt die Übersetzung als unvollständig. Geben Sie dem Übersetzer immer das gesamte Dokument, auch scheinbar leere Rückseiten und Beiblätter.
Abweichende Namensschreibweisen
Wenn der Name im Pass anders geschrieben ist als in der Geburtsurkunde, entstehen Rückfragen. Eine gute Übersetzung weist auf die Abweichung hin, statt sie zu glätten. Zusätzlich kann ein Nachweis zur Namensführung verlangt werden.
Veraltete Urkunden
Viele Behörden verlangen Personenstandsurkunden in aktueller Ausfertigung, häufig nicht älter als sechs Monate. Beschaffen Sie diese deshalb nicht zu früh, sondern erst, wenn der Antrag konkret ansteht.
Falsche Erwartung an den Zeitrahmen
Zwischen Urkundenbeschaffung, Echtheitsnachweis, Übersetzung und Bearbeitung des Antrags vergehen erfahrungsgemäß viele Monate. Verzögerungen entstehen meist nicht bei der Übersetzung, sondern bei Beschaffung und Behördenprüfung.
Doppelte Beauftragung
Wer parallel andere Verfahren betreibt, etwa die Zeugnisanerkennung, die Führerscheinumschreibung oder eine Eheschließung, braucht viele Urkunden mehrfach. Sprechen Sie mit dem Übersetzer über zusätzliche Ausfertigungen; Mehrexemplare desselben Dokuments sind in der Regel deutlich günstiger als eine Neubeauftragung.
Kosten realistisch einschätzen
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung setzt der Gesetzgeber fest, hinzu kommen Kosten für Sprachnachweis, Einbürgerungstest, Urkundenbeschaffung und Übersetzungen. Die Übersetzungskosten hängen von Sprachpaar, Umfang und Formataufwand ab. Kurze Standardurkunden sind günstiger als mehrseitige Gerichtsentscheidungen mit juristischer Terminologie, für die häufig Fachleute für juristische Übersetzungen nötig sind. Eine grobe Orientierung geben unsere Kostenübersicht und der Ratgeber Was kostet eine beglaubigte Übersetzung; Stand der Recherche kann abweichen, verbindlich ist das jeweilige Angebot.
Passende Übersetzer finden
Achten Sie darauf, dass die Person für Ihr Sprachpaar in Deutschland beeidigt oder ermächtigt ist und Erfahrung mit Personenstandsurkunden hat. Bei seltenen Sprachen kann die Suche dauern; planen Sie dafür Zeit ein oder weichen Sie auf eine andere Stadt aus, da Übersetzungen in der Regel per Post versandt werden können. Anbieter finden Sie über unser Verzeichnis oder regional, etwa in Berlin, Hamburg, Stuttgart oder Mannheim. Alle Standorte listet die Seite Städte.
Wenn bei einem Behördentermin, einer Anhörung oder der Einbürgerungsfeier Sprachmittlung nötig ist, kommt zusätzlich Dolmetschen in Betracht. Manche Behörden verlangen dafür eine beeidigte Person und wollen deren Namen vorab wissen. Klären Sie das rechtzeitig mit der zuständigen Stelle.